SPD-Ortsverein Roth informierte über die gesetzliche Betreuung
ROTH — Beim 98. Stammtisch des Rother SPD-Ortsvereins war diesmal Ina Bürkel zu Gast. Die Diplom Sozialpädagogin und Leiterin der Betreuungsstelle im Sozialamt der Stadt Nürnberg referierte zum Thema „Gesetzliche Betreuung“.
Es kursieren zahlreiche Geschichten, in denen Menschen gegen ihren Willen entmündigt und danach angeblich in krimineller Weise ihrer Besitztümer beraubt werden. Aber ist es wirklich so schrecklich, was ist die gesetzliche Betreuung und wie sieht sie tatsächlich aus?
VorsorgeUnfallKrankheitAlter (PDF, 722 kB)
Oft wird die gesetzliche Betreuung wegen ihres Terminus auch mit der Pflege eines Menschen verwechselt, hat aber damit nichts zu tun. In der Betreuung sollen rechtliche Angelegenheiten von betreuungsbedürftigen Menschen wie zum Beispiel Verwaltung von Mitgliedschaften, Versicherungen, Anträge, Bankangelegenheiten und vieles mehr geregelt werden.
Wann ist eine Betreuung notwendig und wie läuft das Verfahren ab? Dies ist im §1896 BGB festgelegt: „Kann ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer.“
Übrigens, eine gesetzliche Betreuung ist ebenfalls nicht nötig, wenn eine Vorsorgevollmacht zum Beispiel für einen Angehörigen besteht. Wer privat eine Vollmacht ausstellt, muss wissen: Diese wird durch das Betreuungsgericht nicht kontrolliert. Es solle jeder vorher genau abwägen, ob nicht eine gesetzliche Betreuung besser wäre. Viele Sicherungsmaßnahmen verhindern eine Entmündigung, wie es nach altem Recht der Fall war. Möglichkeiten unprofessionell oder betrügerisch zu agieren wurden weitgehend ausgeschlossen, da die Betreuungsgerichte mit den Betreuungsstellen immer ein wachsames Auge auf den ganzen Betreuungsprozess haben.
Entmündigung ist abgeschafft (PDF, 451 kB)
ⓘ Verlag C.H.Beck, Broschüre „Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter: durch Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung“, herausgegeben vom bayerischen Staatsministerium der Justiz (und für Verbraucherschutz). Die Broschüre ist im Internet kostenfrei verfügbar, im Buchhandel ist sie für 5,50 Euro zu erwerben.
Mit freundlicher Genehmigung der Roth-Hilpoltsteiner-Volkszeitung