Gerade in der Endphase der CETA-Verhandlungen besuchte der SPD-Europaabgeordnete Ismail Ertug den Rother SPD Stammtisch. Der Amberger berichtete über den Entstehungsprozess des Freihandelsabkommens und gab einen tieferen Einblick in die Entscheidungsabläufe bei den Europäischen Institutionen.
Kommissionschef Juncker verkündete bereits die Unterzeichnung von CETA mit Kanada. Jetzt sollen 28 EU-Mitgliedsstaaten und das europäische Parlament zustimmen. Außerdem wird Belgien durch den EuGH klären lassen, welche Inhalte von CETA mit europäischem Recht vereinbar sind. Bereits das sei laut Ertug ein großer Erfolg.
Ein Hauptkritikpunkt für Ismail Ertug sei nach wie vor der Investitionsschutz, d.h. die Position von Investoren gegenüber Staaten. Streitigkeiten sollten ursprünglich in Schiedsgerichten außerhalb von bestehenden nationalen Gerichten entschieden werden. Nationale Gerichtsbarkeiten würden übergangen, deren Rechtswege nicht ausgeschöpft. Es kann zu Widersprüchen zwischen internationalen Investitionsschutzregeln und nationalem bzw. europäischen Recht kommen. In letzter Minute wurde deshalb ein Internationaler Handelsgerichthof in den Vertrag hineinverhandelt. Leider sei noch völlig unklar wie dieser zusammengesetzt sei und ob er überhaubt mit europäischen Recht vereinbar sei. Eigentlich brauche es sowieso keine Regelungen zum Investitionsschutz in Abkommen zwischen Staaten mit hochentwickelten Rechtssystemen wie EU, USA und Kanada, so Ertug.
Ein Hauptkritikpunkt für Ismail Ertug sei nach wie vor der Investitionsschutz, d.h. die Position von Investoren gegenüber Staaten. Streitigkeiten sollten ursprünglich in Schiedsgerichten außerhalb von bestehenden nationalen Gerichten entschieden werden. Nationale Gerichtsbarkeiten würden übergangen, deren Rechtswege nicht ausgeschöpft. Es kann zu Widersprüchen zwischen internationalen Investitionsschutzregeln und nationalem bzw. europäischen Recht kommen. In letzter Minute wurde deshalb ein Internationaler Handelsgerichthof in den Vertrag hineinverhandelt. Leider sei noch völlig unklar wie dieser zusammengesetzt sei und ob er überhaubt mit europäischen Recht vereinbar sei. Eigentlich brauche es sowieso keine Regelungen zum Investitionsschutz in Abkommen zwischen Staaten mit hochentwickelten Rechtssystemen wie EU, USA und Kanada, so Ertug.
Wie bei CETA, so auch bei TTIP sind die Schiedsgerichte nicht die einzigen Kritikpunkte. So findet z.B. in CETA erstmals eine Negativliste Anwendung. Bisherige Freihandelsabkommen der EU-Kommission arbeiteten mit einer sogenannten Positivliste, in der beschrieben wurde, für welche Bereiche das Abkommen Gültigkeit haben sollte. Mit der Negativliste ist aber einer Privatisierung im großen Stil Tür und Tor geöffnet. Kritik an dem Verfahren mit Negativlisten hatte es von Anfang an gegeben, weil grundsätzlich alles erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist. Doch all diese Punkte würden nach Ansicht von Ismail Ertug nicht zu einer Ablehnung im EU-Parlament führen; Konservative und Liberale würden auf jeden Fall für CETA in seiner jetzigen Form stimmen.
Mit einem positiven Resultat sei bei TTIP jedoch nicht mehr zu rechnen. In mehreren Bereichen stehen sich schlicht unvereinbare Positionen gegenüber, da die Unterhändler der USA nicht bereit sind, sich in diesen Gesprächen zu bewegen. Strittige Themen unter anderem sind öffentliche Beschaffung, Dienstleistungen, gegenseitige Anerkennung von Standards, geistiges Eigentum, ausländische Investitionen und vor allem Arbeitnehmerrechte.
Der politische Stammtisch war diesmal ein lebhafter Austausch zwischen Referent und einem sachkundigen Publikum. Ismail Ertug stellte die Fragen und Beiträge aller Anwesenden in den Mittelpunkt und stand als kommunikativer und am Bürger interessierter Mandatsträger Rede und Antwort.