Zum Ablauf des Asylverfahrens in Deutschland referierte Jutta Seedorf beim politischen Frühschoppen des SPD Ortsvereins Roth im gut besuchten Gasthaus zur Linde. Die Mitarbeiterin im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg arbeitet im Referat Qualitätssicherung im Asylverfahren.
Die Expertin beantwortete die Frage: „Was passiert mit einer Person in Deutschland, die ein Asylbegehren äußert?“
Nach der Meldung erfolgt die Verteilung über das elektronische Verteilsystem „EASY“ (Erstverteilung der Asylbegehrenden) auf die Bundesländer. Der Schlüssel setzt sich zu zwei Dritteln aus dem Steueraufkommen und zu einem Drittel aus der Bevölkerungszahl zusammen. In Erstaufnahmeeinrichtungen werden Asylbewerber zwischen sechs Wochen und maximal drei Monaten grundversorgt, in der Regel erfolgt danach eine Unterbringung in Gemeinschaftsunter-künften im selben Bundesland.
Da offizielle Dokumente meist fehlen, wird eine Identifikation der Asylsuchenden durch ein erkennungsdienstliches Verfahren und einem Datenabgleich mit dem Ausländerzentralregister und den Datenbanken AFIS und EURODAC durchgeführt. So können Mehrfach-Identitäten erkannt und eine Mehrfach-Beantragung von Asyl verhindert werden. Für die Dauer des Verfahrens bekommt der Bewerber eine Aufenthaltsgestattung.
Ein Schlüsselelement des Verfahrens ist die Einzelfallprüfung mit der persönlichen Anhörung des Asylsuchenden durch einen Entscheider des Bundesamtes unter Hinzuziehung eines Dolmetschers. Der Antragsteller muss selbst die Tatsachen vortragen, die seine Furcht vor Verfolgung oder die Gefahr eines ihm drohenden ernsthaften Schadens begründen. Der Entscheider kann neben der Anhörung auch eigene Ermittlungen veranlassen. Er hat Zugriffsmöglichkeiten auf das Informationszentrum Asyl und Migration des Bundesamtes und dessen Datenbanksystem. In diesem können online mehrere hunderttausend Informationen über alle Herkunftsländer und die Rechtsprechung abgefragt werden.
Die Entscheidung über den Asylantrag ergeht schriftlich, wird begründet und mit einer verständlichen Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt. Wird ein Antragsteller als Asylberechtigter oder Flüchtling anerkannt, erteilt ihm die Ausländerbehörde eine in der Regel auf drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis. Für einen abgelehnten Asylsuchenden bleibt der Klageweg bei den unabhängigen Gerichten in den Bundesländern offen.
Den Zuhörern wurde verständlich, dass dieser ganze Prozess sehr aufwändig ist, aber dem Verständnis von einem Rechtsstaat geschuldet ist. Durch die aktuelle Flut von Asylantragstellern reicht die Personaldecke der Mitarbeiter derzeit nicht aus.
Hochachtung wurde den Mitarbeiter des „Helferkreises Asyl“ in Roth ausgesprochen, die seit geraumer Zeit die Asylsuchenden in Roth ehrenamtlich unterstützen.
RHV Politischer Frühschoppen Asyl 2015 (PDF, 385 kB)
Mit freundlicher Genehmigung durch die Roth-Hilpoltsteiner-Volkszeitung